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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis für den Seefunk :

Short Range Certificate (SRC)

Die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Seeschifffahrtstraßen. International und unbefristet gültig.

Der Seenot- und Sicherheitsfunkverkehr wird seit 1999 ausschließlich im so genannten GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) abgewickelt. Das heißt, dass Sportboote mit GMDSS / DSC fähigen Funkgeräten ausgerüstet sein müssen, um überhaupt am digitalen Seefunkverkehr teilnehmen zu können. Der Betrieb eines GMDSS-UKW-Sprechfunkgerätes (Seefunkstelle) ist nur mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis (amtlich anerkanntes Funkzeugnis) erlaubt. Für reine UKW-Funkanlagen mit DSC reicht dafür das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den UKW Seefunk (international: Short Range Certificate, kurz SRC).

SRC Funklehrgang / Seefunkkurs in Hamburg :

Wir bieten eine praxisnahe Funkausbildung für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den Seefunk (Short Range Certificate / SRC) auf modernen UKW-Funkanlagen mit DSC Controller (ICOM IC–M 505), die auch von der Prüfungskommission verwendet werden. Außerdem veranstalten wir spezielle Englischkurse für unsere Funkteilnehmer, da englische Sprachkenntnisse beim beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis für den Seefunk zwingend notwendig sind.

Voraussetzungen für den Funkschein: Mindestalter 15 Jahre

Kursdauer: Wochenendseminar Freitag 17:00 Uhr – 21:00 Uhr, Samstag + Sonntag von 09.00 – 16.00 Uhr

Kosten für den SRC Lehrgang (Kursgebühren & Nebenkosten) :

  • Kursgebühr (Theorie und Praxis) : Nur 180,00 Euro
  • Lehrmaterial: je nach Bedarf
  • Amtliche Prüfungsgebühr: 76,20 Euro + 5,00 Euro Nebenkosten

Die Kursgebühren sind rechtzeitig, jedoch spätestens 10 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto zu überweisen. Andernfalls ist die Kursgebühr vor Unterrichtsbeginn am ersten Kurstag in bar zu entrichten. Zur Vorbereitung auf den SRC Funklehrgang empfehlen wir Ihnen sich mit uns vor Kursbeginn in Verbindung zu setzten, um Ihren Bedarf an Lehrmitteln ganz individuell auf Sie abzustimmen.

Anmeldung:

Bitte rechtzeitig mit dem Anmeldeformular anmelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Kursgebühren haben Sie sich Ihren Platz, der auf max. 16 Personen beschränkten Teilnehmerzahl, reserviert.

Prüfungsanforderungen für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis :

Die Prüfung für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

1.Theoretischer Prüfungsteil:

Grundkenntnisse des mobilen Seefunkdienstes:

  • Allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunkdienst (z. B. Verkehrsarten im Bereich des mobilen Seefunkdienstes,
  • Benutzung von VHF- und UHF- Frequenzen, Antennen, Stromversorgung, Batterien)Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) (z. B. Seegebiete, NAVTEX, funktechnische Rettungsmittel, Seenotfunkbaken)
  • Öffentlicher Seefunkdienst (z. B. Bedeutung von Landtarifen und Küstentarifen, besondere Dienstleistungsmerkmale)
  • Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäßen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen (z. B. Aufnahme Und Übersetzung von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen).

Die amtlichen Prüfungsfragen mit den englischen Mustertexten für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis finden Sie z.B. auf elwis.de

2. Praktischer Prüfungsteil :

  • Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Seefunkstelle (z. B. UKW- Funkanlagen, Überwachung und Bedienung von UKW-Funkanlagen)
  • Digitaler Selektivruf (DSC) (z. B. Auswahl des Anrufformats, Notalarm) B3. NAVTEX (z. B. Auswahl des Senders)

2.2 Verkehrsabwicklung :

  • Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache (z. B. Bestätigungsverfahren, Abwicklung des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Funkverkehr vor Ort, Empfang einer Seefunk-Sicherheitsinformation durch NAVTEX)
  • Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit Schiffen, die nur Sprechfunk benutzen in englischer Sprache (z. B. Abwicklung des Notverkehrs)
  • Weitere Kenntnisse über Betriebsverfahren für die allgemeine Telekommunikation

2.3 Praktische Kenntnisse über den öffentlichen und nichtöffentlichen Seefunkdienst.