Die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf den Seeschifffahrtstraßen. International und unbefristet gültig.
Der Seenot- und Sicherheitsfunkverkehr wird seit 1999 ausschließlich im so genannten GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) abgewickelt. Das heißt, dass Sportboote mit GMDSS / DSC fähigen Funkgeräten ausgerüstet sein müssen, um überhaupt am digitalen Seefunkverkehr teilnehmen zu können. Der Betrieb eines GMDSS-UKW-Sprechfunkgerätes (Seefunkstelle) ist nur mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis (amtlich anerkanntes Funkzeugnis) erlaubt. Für reine UKW-Funkanlagen mit DSC reicht dafür das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den UKW Seefunk (international: Short Range Certificate, kurz SRC).
Wir bieten eine praxisnahe Funkausbildung für das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis für den Seefunk (Short Range Certificate / SRC) auf modernen UKW-Funkanlagen mit DSC Controller (ICOM IC–M 505), die auch von der Prüfungskommission verwendet werden. Außerdem veranstalten wir spezielle Englischkurse für unsere Funkteilnehmer, da englische Sprachkenntnisse beim beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis für den Seefunk zwingend notwendig sind.
Voraussetzungen für den Funkschein: Mindestalter 15 Jahre
Kursdauer: Wochenendseminar Freitag 17:00 Uhr – 21:00 Uhr, Samstag + Sonntag von 09.00 – 16.00 Uhr
Die Kursgebühren sind rechtzeitig, jedoch spätestens 10 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto zu überweisen. Andernfalls ist die Kursgebühr vor Unterrichtsbeginn am ersten Kurstag in bar zu entrichten. Zur Vorbereitung auf den SRC Funklehrgang empfehlen wir Ihnen sich mit uns vor Kursbeginn in Verbindung zu setzten, um Ihren Bedarf an Lehrmitteln ganz individuell auf Sie abzustimmen.
Bitte rechtzeitig mit dem Anmeldeformular anmelden. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Kursgebühren haben Sie sich Ihren Platz, der auf max. 16 Personen beschränkten Teilnehmerzahl, reserviert.
Die Prüfung für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
1.Theoretischer Prüfungsteil:
Grundkenntnisse des mobilen Seefunkdienstes:
Die amtlichen Prüfungsfragen mit den englischen Mustertexten für das beschränkt gültige Seefunkzeugnis finden Sie z.B. auf elwis.de
2. Praktischer Prüfungsteil :
2.2 Verkehrsabwicklung :
2.3 Praktische Kenntnisse über den öffentlichen und nichtöffentlichen Seefunkdienst.