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Fachkundenachweis (kleiner Pyroschein) :

Der Einsatz von Seenotsignalmitteln ist in einer Notsituation grundsätzlich erlaubnisfrei!

Während Seenotsignale der Klasse T1 ohne besondere Einschränkungen erworben und transportiert werden dürfen, wird für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale der Klasse T2 oder einer Seenotsignalpistole (samt zugehörigen Munition) der Nachweis einer umfassenden Fachkunde auf der Grundlage des Waffen- und Sprengstoffgesetzes verlangt.

Dieser Nachweis wird im Yachtsport umgangssprachlich als „Pyroschein” bezeichnet.

Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich zudem immer, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein. Für den Erwerb des Sportseeschiffer-Scheins (SSS) ist eine abgeschlossene Prüfung über Pyrotechnik sogar zwingend erforderlich.

Fachkundenachweis(FKN) :

Mit dem vom DSV und DMYV heraus- gegeben, amtlichen Fachkundenachweis (FKN), auch kleiner Pyroschein genannt, kann man die Sach- und Fachkunde nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht nachweisen. Als Inhaber des FKN darf man Seenootsignalmittel der Klasse T2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel) sowie erlaubnisfreie Abschussvorrichtungen für Seenotsignalmittel (Signalpistolen) mit dem amtlichen Zeichen „PTB im Kreis“ erwerben und transportieren.

Kurs Fachkunde für Seenotsignalmittel in Hamburg :

Neben Rechtskunde umfaßt unser Pyrotechnik-Kurs die praktische Handhabung von Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen mittels Dummys. Im Kurs findet eine intensive Prüfungsvorbereitung statt.

Unser Kurs beinhaltet folgende Themen:

Seenotfälle, Notsignale, Pyrotechnische Notsignale (Erwerb, Besitz und Gebrauch nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz, Signalpistole 26,5 mm = Kal. 4), Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbs-berechtigung, waffenrechtliche Aspekte, Waffen- und munitionstechnischen Begriffe, Notwehr und Notstand, Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, Pflichten für den Skipper.

Kursdauer :

1 Theorieeinheit á ca. 2 Stunden (Änderungen vorbehalten)
Unterrichtsbeginn : Jeweils an den hier genannten Terminen.

Kosten und Voraussetzungen :

Kursgebühr : 35,00 €
Prüfungsgebühren : 24,26 €

Die Prüfungsgebühr setzt sich wie folgt zusammen: 19,26 € Prüfungsgebühr, zzgl. 5,- € Nebenkosten. Bei einer gekoppelten Prüfung z.B. mit dem SBF See, werden die Nebenkosten nur einmal berechnet.

Mindestalter 16 Jahre, Besitz des Sportbootführerschein See oder des Sportbootführerschein Binnen.

Benötigte Unterlagen für de Anmeldung zur Prüfung:

1. eine Kopie Ihres gültigen Ausweises
2. eine Kopie Ihrer/s Sportbootführerscheines/en